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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hexagon-AutohandelsgmbH

1. Allgemeine Bedingungen zur Internetbenutzung - Benutzung HEXAGON · PRO

1.1 Die Hexagon-AutohandelsgmbH betreibt eine Fahrzeugdatenbank im Internet. Sie vertreibt Neu-
und Gebrauchtfahrzeuge, Fahrzeuge mit Tages- oder Kurzzeitzulassungen sowie neuwertige Jungfahrzeuge

1.2 Nur ausschließlich gewerbliche Kfz-Händler können Benutzer von www.hexagon-pro.de werden. Die Freischaltung eines Nutzers kann erst nach Erhalt der Gewerbeanmeldung und aller übrigen notwendigen Daten erfolgen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zugang zu den Internetseiten der Hexagon-AutohandelsgmbH. Die Fahrzeugdatenbank bei www.hexagon-pro steht Endverbrauchern nicht zur Verfügung. Sollten dennoch Fahrzeuge von Endverbrauchern erworben oder veräußert werden, ist es ihnen verwehrt, sich gegenüber der Hexagon-AutohandelsgmbH auf verbraucherschützende Normen zu berufen.
Mit der Nutzung der Website, einer Fahrzeugbestellung und/oder Order werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Interessenten/Benutzer, nachfolgend auch Käufer genannt, ausdrücklich anerkannt. Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, auch wenn diese Gegenteiliges enthalten, werden ausdrücklich ausgeschlossen.

1.3 Die Hexagon-AutohandelsgmbH haftet nicht für falsche Informationen, die durch Nutzer/Inserate und/oder Dritte hervorgerufen und/oder verbreitet werden. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn Dateneingaben nicht dem vom Nutzenden verwendeten System entsprechen, nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Ferner haftet die Hexagon-AutohandelsgmbH nicht bei Diebstahl oder bei der Zerstörung datenspeichender Systeme und/oder Speichermedien oder bei unberechtigter Veränderung und/oder Manipulationen der Daten im System und/oder auf den Speichermedien durch Nutzer oder Dritte. Die Hexagon-AutohandelsgmbH übernimmt weiterhin keine Gewähr dafür, dass die Daten und die Registrierung jederzeit abrufbar, aktuell, richtig oder vollständig sind und fehlerfrei funktionieren. Die Haftung für Schäden jedweder Art der Hexagon-AutohandelsgmbH ist darüber hinaus ausdrücklich ausgeschlossen, es sein denn, der Schaden entsteht durch vorsätzliches Handeln.

1.4 Alle innerhalb der Hexagon-AutohandelsgmbH dargestellten Angebote, Dienstleistungen, Informationen, Logos, Firmenzeichen, Texte, Programme und Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Sie sind, soweit keine anderen Eigentumsrechte oder -vorbehalte vorliegen, Eigentum der Hexagon-AutohandelsgmbH. Die Nutzung oder Weiterverarbeitung, wie etwa die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial in Medien aller Art oder in sonstiger Weise ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Hexagon-AutohandelsgmbH gestattet, es sei denn, die Daten sind durch download bereits freigegeben.

1.5 Die Hexagon-AutohandelsgmbH übernimmt keine Haftung für Leistungen Dritter, welche mit über die Website der Hexagon-AutohandelsgmbH angeboten werden (Finanzierung, Spedition u. ä.), es sei denn, die Hexagon-AutohandelsgmbH hat hierzu eine ausdrückliche Haftungsübernahme erklärt. Kommen Verträge zwischen dem Nutzer und den hier genannten Dritten zustande, regelt sich die wechselseitige Leistung ausschließlich nach dem dann dort abgeschlossenen Vertragsinhalt. Jegliche Verantwortung für den Inhalt und Umfang dieser Angebote/Seiten liegt ausschließlich bei diesen Anbietern selbst.

1.6 Der Interessent bzw. Nutzer der Website ist nicht berechtigt, die durch die Abfrage der Leistungen von der Hexagon-AutohandelsgmbH übermittelten Daten vollständig oder teilweise weiter zu verwenden, mit diesen Daten eine eigene Datenbank aufzubauen, diese in sonstiger Art und Weise zu verwerten und/oder gewerblich zu nutzen. Untersagt ist auch die komplette oder teilweise Verknüpfung und Verlinkung der Datenbank der Hexagon-AutohandelsgmbH mit anderen Meta- oder sonstigen Datenbanken.

2. Vertragsschluss, Zahlung, Eigentumsvorbehalt

2.1 Ein Kaufvertrag zwischen der Hexagon-AutohandelsgmbH, nachfolgend auch Verkäufer genannt, und dem Interessenten/Käufer kommt zustande, wenn die Hexagon-AutohandelsgmbH eine vom Interessenten abgeschickte Online-Order oder eine anderweitig erfolgte Fahrzeugbestellung schriftlich bestätigt. Der Hexagon-AutohandelsgmbH steht das Recht des Weiterverkaufs bis zur Bestätigung zu.

2.2 Der Kaufgegenstand bleibt bis zum vollständigen Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf stehenden Forderungen. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht auf Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
Übergibt die Hexagon-AutohandelsgmbH vor vollständiger Kaufpreiszahlung den Kfz-Brief an den Käufer, ist dieser verpflichtet, diesen treuhänderisch bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung zu verwalten. Die Übergabe des Kfz-Briefes vor vollständiger Kaufpreiszahlung ändert nichts an dem bestehenden Eigentumsvorbehalt der Hexagon-AutohandelsgmbH.

2.3 Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können auf das Geschäftskonto der Hexagon-AutohandelsgmbH bei der Bankname, Straße Nr., PLZ Ort, BLZ: 000 000 00, Kto.Nr.: 00000000 oder durch Scheck oder Barzahlung erfolgen.
Bei Überweisung hat der Überweisungsträger die Angabe der Kaufreferenznummer zu enthalten.
Der Abzug von Skonto ist ausgeschlossen.

2.4 Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus dem Kaufvertrag beruht.

3. Lieferung und Verzug

3.1 Verbindliche Liefertermine oder Lieferfristen sind schriftlich zu vereinbaren. Grundsätzlich sind Lieferfristen/Liefertermine unverbindlich.

3.2 Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreiten eines/r unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist den Verkäufer unter angemessener Nachfrist auffordern zu liefern. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Verkäufer in Verzug.
Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
Will der Käufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Frist gem. 3.2. Satz 1 eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 15% des vereinbarten Kaufpreises.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, eine des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

3.3 Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreitung des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 3.2. bis 3.5. dieses Abschnittes.

3.4 Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern/verlängern sich die in den Ziffern 3.1 bis 3.5 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

3.5 Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.

4. Abnahme

4.1 Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen, im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer im Falle der Nichtabnahme Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des Bruttokaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

4.2 Leistungsort ist der Sitz des Verkäufers, sofern kein anderer Auslieferungsstandort zwischen den Vertragsparteien vereinbart worden ist.

4.3 Mit Übergabe des Fahrzeuges an einen vom Käufer beauftragten Spediteur oder Abholer geht die Gefahr für Beschädigungen oder des zufälligen Unterganges auf den Käufer über. Erfolgt der Transport- und/oder Speditionsauftrag durch die Hexagon-AutohandelsgmbH, geht die Gefahr von Beschädigungen oder des zufälligen Untergangs mit Übergabe des Fahrzeuges am vereinbarten Lieferort auf den Käufer über.

4.4 Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug unmittelbar bei Übergabe auf erkennbare Beschädigungen zu untersuchen und diese schriftlich festzuhalten und unverzüglich anzuzeigen. Für nicht schriftlich fixierte Mängel ist die Haftung der Hexagon-AutohandelsgmbH ausgeschlossen.

4.5 Transport- und Speditionskosten gehen immer zu Lasten des Käufers, es sei denn, die Parteien haben die Kostenübernahme durch die Hexagon-AutohandelsgmbH ausdrücklich vereinbart.

5. Sachmangel

5.1 Der Kauf ist für beide Teile ein Handelsgeschäft. Ersatzweise gilt: Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Die Frist beginnt mit der Lieferung/Abnahme des Kaufgegenstandes.

5.2 Der Verkäufer bereitet sämtliche Gebrauchtfahrzeuge umfänglich nach Zustand auf. Die Beseitigung der laufleistungsbedingten Schäden einschl. Lackierarbeiten stellen keinen Sachmangel dar. Der Käufer hat die Möglichkeit, beim Verkäufer das Protokoll der im Rahmen der Gebrauchtwagenaufbereitung vorgenommenen Einzelleistungen abzufordern.

5.3 Etwaig bestehende Garantiezusagen des Fahrzeugherstellers oder anderer Dritter bleiben unberührt. Sollten hieraus Ansprüche auf Mangelbeseitigung bestehen, können diese bei den vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend gemacht werden. In diesem Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon zu unterrichten.

6. Haftung

Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
Das Gleiche gilt für Schäden, die durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursacht wurden.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

7. Sonstige Regelungen

Es gelten nur schriftliche Vereinbarungen, mündliche Absprachen haben keine rechtliche Bindung.

Sollte eine der Bedingungen oder Teile hiervon nichtig oder unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit und Wirksamkeit der anderen Bedingungen oder der anderen Teile der Bedingungen davon nicht berührt.

Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung, die dieser am ehesten entspricht.

Das Rechtsverhältnis der Vertragspartner unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht.

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen wird als ausschließlicher Gerichtsstand Nideggen bestimmt.

Stand: 01.10.2011

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